


o Die Stornierung eines Ausfluges muss 24 Stunden im Voraus beantragt werden, andernfalls werden 50 % des Preises als Strafe berechnet. Bei einer Stornierung mehr als 24 Stunden im Voraus wird nur eine Vertragsstrafe von 15 % kassiert.
o Datumsänderung: Wenn die Änderung des Ausflugsdatums mindestens 24 Stunden im Voraus beantragt wird, wird keine Gebühr erhoben.
o NO SHOW (bei Nichterscheinen): Der Gesamtbetrag der Dienstleistung wird in Rechnung gestellt.
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