Flugausflüge und Inlandflüge
o Wird die Stornierung eines Flugausflugs mehr als 72 Stunden vor dessen Durchführung beantragt, werden 15 % des Gesamtpreises als Vertragsstrafe berechnet.
o Wenn die Stornierung oder Änderung des Datums eines Flugausflugs weniger als 72 Tage vor dessen Durchführung beantragt wird oder bei Nichterscheinen, werden 100 % des Gesamtpreises als Vertragsstrafe berechnet.
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